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Einschränkung der Informationsrechte des Vaters
iFamZ 2017/159
§ 189 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG
(…)
2. Die die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, ob bzw inwieweit die Informations- und Äußerungsrechte des mit der Obsorge nicht betrauten Elternteils nach § 189 ABGB unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände eingeschränkt und entzogen werden sollen, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig, sodass ihr in der Regel keine Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG zukommt, sofern nicht leitende Grundsätze der Rsp verletzt wurden (2 Ob 163/16h = iFamZ 2017/45; 10 Ob 12/06x; 2 Ob 223/10y = iFamZ 2011/138 [Höllwerth]), was hier nicht der Fall ist. (…)