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EuGH: Verrechnung von Inlandsverlusten mit steuerbefreiten Auslandsgewinnen diskriminierend
In seinem Urteil vom Rs. C-141/99 AMID hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Verrechnung von Verlusten einer inländischen Betriebsstätte mit den nach einem DBA steuerbefreiten Gewinnen einer ausländischen Betriebsstätte gegen die Niederlassungsfreiheit i. S. d. Art. 52 EGV (jetzt Art. 43 EG) verstößt. Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: AMID ist eine AG mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Belgien. Sie unterhält außerdem eine Betriebsstätte in Luxemburg. Aufgrund des zwischen Belgien und Luxemburg abgeschlossenen DBA sind die Einkünfte, die auf die Betriebsstätte in Luxemburg entfallen, in Belgien steuerbefreit. Im Wirtschaftsjahr 1981 entstand AMID in Belgien ein Verlust. Hingegen wurde in der Betriebsstätte in Luxemburg ein Gewinn erzielt. Aufgrund einer Königlichen Verordnung zur Durchführung des belgischen EStG sind im Ausland erzielte Einkünfte, die aufgrund von DBA von der Besteuerung befreit sind, mit Einkünften, die in Belgien erzielt werden, zusammenzurechnen. Im gegenständlichen Fall hatte dies zur Folge, dass durch die Verrechnung des ausländischen Gewinns mit dem inländischen Verlust eine Kürzung des in Belgien wirksamen steuerlichen Verlu...