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Anrechnung einer 12,5%igen argentinischen Steuer auf die österreichische KESt
Wurde von den Zinsen einer argentinischen Anleihe, die im Depot einer österreichischen Bank gehalten wird, nachweisbar eine argentinische Quellensteuer in Höhe von 12,5% in Übereinstimmung mit Artikel 11 des DBA-Argentinien einbehalten, dann ist die österreichische Bank gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 berechtigt, diese argentinische Quellensteuer auf die 25%ige österreichische Kapitalertragsteuer anzurechnen. Werden daher Zinseneinnahmen in Höhe von 20.000 S bezogen, die nach Abzug der argentinischen Quellensteuer mit 17.500 S überwiesen werden, dann vermindert sich als Folge einer Anrechnung der argentinischen Steuer die österreichische KESt von 5.000 S auf 2.500 S, die – im Fall einer Antragsveranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG – in dieser Höhe anrechenbar ist. (EAS 1741 v. )