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SWI 11, November 2000, Seite 489

Orchestergastspiel in den Niederlanden

Tritt ein österreichisches Orchester bei einem Gastspiel in den Niederlanden auf, dann steht den Niederlanden gemäß Artikel 18 des DBA-Niederlande das Recht zu, die für dieses Gastspiel von den Dienstnehmer-Orchesterkünstlern bezogenen Vergütungen der Besteuerung zu unterziehen. Wenn in einem solchen Fall die Niederlande 75% der Gesamtvergütung als Lohnbezug der fast 100 Orchestermitglieder ansehen und folglich den Orchesterbetreiber für eine davon mit 25% pauschal bemessene Lohnsteuer als Haftenden in Anspruch nehmen, so kann dieser Vorgangsweise auf der Grundlage des bestehenden DBA nicht entgegengetreten werden. Denn gemäß Z 10 des OECD-Kommentars zu Art. 17 des OECD-MA richtet sich die Art der Wahrnehmung des abkommensgemäß zustehenden Besteuerungsrechtes nach nationalem Recht. Beträgt daher die niederländische Abzugssteuer rund 300.000 S, dann wird hiedurch in pauschaler Betrachtung jedes Orchestermitglied mit etwa 3.000 S, getroffen. Beläuft sich die tatsächlich ausgezahlte Vergütung jedes einzelnen Musikers auf netto 7.000 S, dann ergibt sich sonach aus österreichischer Sicht eine niederländische Steuerbelastung der in Höhe von 10.000 S erzielten Einnahmen (7.000 + 3.000) vo...

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