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SWI 11, November 2000, Seite 486

Inländische KG-Geschäftsführerbezüge nach Wohnsitzverlegung nach Russland

Wurde ein österreichischer Staatsbürger im Jahr 1990 von seinem österreichischen Arbeitgeber als Projektleiter nach Russland entsandt, hat er sich aber in der Folge in Russland selbständig gemacht, eine eigene Wohnung in Russland gekauft sowie ein eigenes russisches Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gegründet und haben sich daraufhin seine Österreich-Aufenthalte bereits durch drei Jahre hindurch auf jährlich rund 20 Tage beschränkt und liegen weiters keine Anhaltspunkte für eine baldige Aufgabe der Russland-Aktivitäten und eine Rückkehr nach Österreich S. 487vor, dann spricht ein derartiges Sachverhaltsbild dafür, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Russland verlagert hat. Dies auch dann, wenn die Ehegattin weiterhin in Österreich lebt und die Kinder (mit bereits eigenen Familien) ebenfalls in Österreich leben und wenn zur Unterstützung der wirtschaftlichen Russlandaktivitäten eine österreichische GmbH & Co KG gegründet worden ist, deren Kommanditist und Geschäftsführer der genannte österreichische Staatsbürger ist. Allerdings müsste eine derartige Sachverhaltsbeurteilung von den Steuerverwaltungen beider Staaten übereinstimmend getroffen werden (Bei...

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