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US-Investment-Partnerships und irische Investment-Gesellschaften
(BMF) – Gemäß § 42 Investmentfondsgesetz gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung „ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US limited partnership oder einer irischen non-resident company unter den Begriff „ausländischer Kapitalanlagefonds". (EAS 1687 v. )