Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Deutsche Unternehmen mit Verlust und Gewinn bringenden Inlandsbaustellen
(BMF) – Unter EAS 1397 ist folgende Rechtsmeinung vertreten worden:
„Verluste, die eine schweizerische AG aus ihrer Beteiligung als Kommanditist an einer österreichischen KG erlitten hat, und die nach einer Einbringung des KG-Anteils in die inländische Komplementär-AG (eine 100%ige Tochtergesellschaft der schweizerischen AG) durch den hiebei realisierten Einbringungsgewinn nicht aufgebraucht worden sind und die gemäß § 21 Z 1 UmgrStG zu keiner Verwertung in den Händen der (ehemaligen) Komplementär-AG Anrecht geben, können nicht auf der Grundlage von Artikel 24 DBA-Schweiz (Betriebstättendiskriminierungsverbot) in den Händen der schweizerischen AG einer weiteren Verwertung in Österreich zugeführt werden; auch dann nicht, wenn die schweizerische AG in einer in der Folge errichteten neuen inländischen Betriebstätte Gewinne erzielen sollte.
Denn Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz verpflichtet Österreich lediglich, Inlandsbetriebstätten einer schweizerischen AG nicht ungünstiger zu besteuern als in Österreich ansässige Unternehmen, die die gleiche Tätigkeit ausüben. Es ist daher im Fall einer Betriebstättenneugründung durch die schweizerische AG der Vergleich mit einem neugegründeten österreichischen Unterneh...