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SWI 8, August 2000, Seite 383

Besteuerungsrecht für Versorgungsrente eines emeritierten Rechtsanwalts

Der Beschwerdeführer war bis einschließlich Juni 1991 in Wien wohnhaft und als Rechtsanwalt in einer Wiener Anwaltssozietät tätig. Mit Juni 1991 schied der Beschwerdeführer aus der Sozietät aus und verlegte seinen (einzigen) Wohnsitz nach Kanada. In der Folge erhielt der Beschwerdeführer von der Anwaltssozietät Rentenzahlungen, die – im Verfahren vor dem VwGH unbestritten – nach österreichischem nationalem Steuerrecht als betriebliche Versorgungsrenten anzusehen waren. Diese betrieblichen Versorgungsrenten unterlagen – ebenfalls unbestritten – als nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten selbständigen Tätigkeit der österreichischen beschränkten Steuerpflicht nach § 98 Z 2 EStG.

Im Verfahren vor dem VwGH war lediglich die Frage umstritten, ob das DBA Österreich-Kanada für diese nachträglichen selbständigen Einkünfte Österreich ein Besteuerungsrecht einräumt. Der Beschwerdeführer vertrat hierzu die Ansicht, dass ein solches österreichisches Besteuerungsrecht nicht bestünde, da er in Österreich nach Beendigung seiner aktiven Tätigkeit über keine „Betriebstätte" (feste Einrichtung) mehr verfüge, was für ein Besteuerungsrecht nach Art. 14 des DBA (selbständige Einkünfte) in Österreich a...

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