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Echter oder freier Dienstvertrag?
Die Frage, ob ein echter Dienstvertrag oder doch ein freier Dienstvertrag vorliegt, ist immer das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtabwägung. Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten, kommt in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zu; sie rechtfertigt keine außerordentliche Revision (). Eine Beeinflussung in die eine oder andere Richtung mit guten Argumenten ist daher vor dem Gang zum VwGH vorzunehmen, dort ist es auf jeden Fall zu spät.
1. Anfertigen von Einreichplänen und Polierplänen ()
Sachverhalt
Herr NN fertigte im Auftrag der Beschwerdeführer (Bf) Einreichpläne und Polierpläne nach den Vorgaben von Architekten an und war diesbezüglich als freier Dienstnehmer angemeldet. Die Kontrolle erfolgte im Rahmen diverser Besprechungen mit den verantwortlichen Architekten. Die Tätigkeit übte er in den Büroräumen der Bf unter Verwendung von deren Computer und Software, aber auch zu Hause mit dem eigenen Computer aus. Er war bei der Ausübung an keine fixen Arbeits- und Bürozeiten gebunden. Er hätte sich vertreten lassen können, was aber niemals v...