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SWI 8, August 2000, Seite 369

Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan

TAX TREATY WITH UZBEKISTAN

Elfriede Zach

The meeting of the Austrian-Uzbek Joint Commission was held in Tashkent from 13 to 14 June 2000. In the course of this meeting the Convention between the Republic of Austria and the Republic of Uzbekistan for the Avoidance of Double Taxation and the Prevention of Fiscal Evasion with respect to Taxes on Income and on Capital was signed on 14 June 2000. The following is a short summary of the most important provisions of the treaty.

I. Unterzeichnung des DBA mit Usbekistan

Die Tagung der Österreichisch-Usbekischen Gemischten Kommission fand am 13. und in Taschkent statt. Im Rahmen dieser Tagung wurde am das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Vermögen unterzeichnet. Nachstehend wird ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Abkommens gegeben.

II. Derzeitige Rechtslage zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Usbekistan gehört grundsätzlich zu den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, die das Abkommen zwischen der Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom

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