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Deutsche vermögensverwaltende KG mit gewerblicher Prägung und österreichischem Gesellschafter
Ist eine deutsche GmbH & Co KG mit einem in Österreich ansässigen Kommanditisten vermögensverwaltend zu 55% an einer anderen deutschen KG (Tochter-KG) beteiligt und wird diese Tochter-KG nach deutschem Umwandlungssteuerrecht in eine AG (Tochter-AG) umgegründet, dann stellen die künftig von der deutschen Tochter-AG im Wege der deutschen GmbH & Co KG an den österreichischen Kommanditisten durchgereichten und in sein Privatvermögen einfließenden Einkünfte (z. B. Dividenden, Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung) solche außerbetrieblicher Art dar; sie werden daher – aus der Sicht des österreichischen Rechts – nicht über eine deutsche Betriebstätte bezogen. Denn das Büro, in dem die deutsche GmbH & Co KG ihre vermögensverwaltende Geschäftstätigkeit entfaltet, stellt keine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar, da nach dieser Gesetzesbestimmung mehr als die Ausübung einer bloß vermögensverwaltenden Tätigkeit, nämlich die Ausübung eines Betriebes, gefordert wird. Korrespondierend hiezu fallen die Einkünfte von der deutschen AG (Gewinnausschüttungen, Gewinne aus einer Beteiligungsveräußerung) nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 4 DBA Ö-Deutschland, sondern in Bezug auf die Gewinnau...