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SWI 8, August 2000, Seite 338

Österreichische Vertriebstochter als Zwischenholdinggesellschaft einer südafrikanischen AG

Werden einer in der Möbelbranche tätigen österreichischen Vertriebstochtergesellschaft einer in Südafrika errichteten börsennotierten Muttergesellschaft Beteiligungen an Holdinggesellschaften in Deutschland, Holland sowie der Schweiz übertragen, die ihrerseits direkt oder indirekt Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften in Australien, den Niederlanden, Ungarn, Polen, Ukraine, Deutschland oder der Schweiz halten, und kann aufgezeigt werden, dass die Körperschaftsteuervorbelastung in den Händen der operativ tätigen Untergesellschaften die 15-%-Grenze des § 3 Z 3 VO BGBl. Nr. 57/1995 – übersteigt, dann ist dadurch bereits die Steuerfreiheit der bei der Vertriebstochter eingehenden Gewinnausschüttungen der Holdinggesellschaften sichergestellt. Denn bei der Beurteilung der Höhe der ausländischen Körperschaftsteuervorbelastung von Gewinnausschüttungen ausländischer Holdinggesellschaften sind nicht nur die diesen Holdinggesellschaften unmittelbar im Ausland auferlegten Steuern zu berücksichtigen, sondern auch jene, die deren Gewinne mittelbar in den Händen der Untergesellschaften treffen.

Steht solcherart fest, dass bereits die erste der für den „Methodenwechsel" kumulativ geforde...

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