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Regierung will Ärzteausbildung reformieren
Die Bundesregierung hat dem Nationalrat ihren Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, vorgelegt (RV 268 BlgNR 25. GP). Der vorliegende Entwurf stützt sich auf die Vorschläge zur Reform der ärztlichen Ausbildung der gem. Art. 44 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Artikel 15a BVG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, geändert wird, BGBl. I Nr. 199/2013, eingerichteten Kommission als Voraussetzung für die notwendigen Änderungen in der Ärzteausbildung. Der Entwurf sieht wesentliche Änderungen in der Ausbildung der Ärzte vor, um den zeitgemäßen umfangreichen Anforderungen des heutigen Stands der Wissenschaft und dem Bedarf an bestmöglicher Versorgung der Patienten zu berücksichtigen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.