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Betriebsausgaben bei DBA-Schachteldividenden in Deutschland
Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde in Deutschland § 8 b Abs. 7 KStG insofern abgeändert, als rückwirkend zum ein pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot nur noch in Höhe von 5% der erhaltenen Dividenden, nicht mehr in Höhe von 15% besteht. Über diese 5-%-Grenze hinausgehende Betriebsausgaben, insbesondere Fremdkapitalzinsen, sind anders als nach der österreichischen Verwaltungspraxis auch dann abzugsfähig, wenn sie unmittelbar mit den steuerbefreiten Dividenden in Zusammenhang stehen. Die Vorschrift gilt für alle Auslandsdividenden inländischer Kapitalgesellschaften, die nach einem DBA in Deutschland steuerbefreit sind. Fischer-Zernin (IWB Nr. 9 vom , 433 f., Fach 3, Deutschland, Gruppe 2, 859 f.) analysiert ein Anwendungsschreiben des dBMF vom . Demnach kommt das Betriebsausgabenabzugsverbot nicht zum Tragen, soweit DBA auch Einkünfte als stiller Gesellschafter oder partiarische Darlehen den Dividenden gleichstellen.