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EuGH: Ungleichbehandlung bei Vermögensteuerfreibeträgen zwischen in- und ausländischen Beteiligungen verstößt gegen Niederlassungsfreiheit
Im Urteil vom Rs. C-251/98 Baars hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Niederlassungsfreiheit beschränkt wird, wenn bei Anteilen an Gesellschaften mit Sitz im betreffenden Mitgliedstaat ein Vermögensteuerfreibetrag gewährt wird, hingegen bei Anteilen an Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ein solcher Freibetrag nicht zur Anwendung kommt.
Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Baars, einem niederländischen Staatsangehörigen, und der niederländischen Finanzverwaltung. Nach dem niederländischen Vermögensteuergesetz wird ein Vermögensteuerfreibetrag gewährt, wenn eine wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden besteht. Herr Baars hielt jedoch 100% der Anteile an einer Gesellschaft irischen Rechts mit Sitz in Dublin, Irland.
Herr Baars machte geltend, seine Anteile an der irischen Gesellschaft seien eine wesentliche Beteiligung im Sinne des niederländischen Rechts, und beantragte, ihm einen Freibetrag in Höhe von 442.400 NLG zu gewähren. Diesem Ansinnen wurde seitens der niederländischen Finanzverwaltung nicht entsprochen. Der mit dem Rechtsstreit befasste Gerechtshof Den Haag gelangte zur Ansicht, ...