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Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland
(BMF) – Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung dieser Treuhandvereinbarung grundbücherliche Eigentümerin dieser österreichischen Liegenschaft, dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im Erbweg stattfindende Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (der sich im zivilrechtlichen Übergang des Herausgabeanspruches gegenüber der Treuhänderin manifestiert) gemäß Artikel 3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Erbschaftsbesteuerung.
Die innerstaatliche Realisierbarkeit dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch § 6 Abs. 1 Z 2 ErbStG gewährleistet. Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, der zufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber zuzurechnen sind, entfaltet Rechtswirkungen auch im Bereich des Erbschaftssteuerrechtes (vgl. Dorazil, Erbschaftssteuerkommentar, 1990, 22).
Da sich der Begriff des von Artikel 3 des Abkommens umfassten unbeweglichen Vermögens nach dem Recht des Vertragstaates richtet, in dem...