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Engagement eines italienischen Ensembles mit zwei englischen Solisten
Wird von einem österreichischen Festivalveranstalter mit einer österreichischen Konzertagentur eine Vereinbarung über den Auftritt eines italienischen Ensembles mit zwei englischen Solisten abgeschlossen, und tritt diese Agentur nur als Vermittler in Erscheinung (kommen sonach die maßgebenden Verträge unter Vermittlung und Hilfestellung der Agentur zwischen dem Festivalveranstalter einerseits und den Ensemblemitgliedern sowie den beiden englischen Solisten andererseits zustande), dann trifft den österreichischen Festivalveranstalter die Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG. Die österreichische Steuer hätte allerdings auf Grund der sowohl mit Italien wie auch mit Großbritannien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bei der offensichtlich in den beiden Staaten erfolgten Besteuerung angerechnet werden müssen.
Werden in einem derartigen Fall zusätzliche Verträge mit dem italienischen Ensemble und den beiden britischen Solisten geschlossen, denenzufolge die Künstler dem Festivalveranstalter entgeltlich das Recht einräumen, dem ORF eine Aufzeichnung der Veranstaltung und in der Folge eine Verwertung dieser Aufzeichnung für die Dauer von zehn Jahren zu gestatten, dann sind die hiefür vom österre...