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SWI 5, Mai 2000, Seite 198

In Österreich nichtansässige Kunden inländischer Banken mit US-Kapitalerträgen

Ist für eine österreichische Bank erkennbar, dass US-Kapitalerträge einerseits unter Gewährung der im DBA-USA vorgesehenen Quellensteuerentlastung (also ohne Einbehaltung der vollen 30%igen US-Quellensteuer) an die Bank überwiesen worden sind, dass aber andererseits diese Kapitalerträge nicht abkommensberechtigen Bankkunden zugeflossen sind, ist sonach erkennbar, dass die Vorteile des DBA-USA zu Unrecht in Anspruch genommen worden sind, dann wird die Bank nach der bereits bisher (im Geltungsbereich des DBA-USA 1956) geübten Praxis auch weiterhin (im Geltungsbereich des DBA 1996) die Differenzsteuerbeträge einbehalten und (unter formloser brieflicher Anmeldung) auf das Postscheckkonto des BM für Finanzen zwecks Rückleitung in die USA einzuzahlen haben. In der Annahme, dass dieses System von Bankenseite auch weiterhin eingehalten wird, sind zur Zeit keine weiteren Kontakte von österreichischer Seite mit der US-Steuerverwaltung in dieser Angelegenheit nötig.

Die Rechtsgrundlage für die aufgezeigte Vorgangsweise ist im DBA 1996 auf indirekte Weise gegeben: In Artikel 25 Absatz 7 hat sich die österreichische Finanzverwaltung zur Leistung von Vollstreckungsamtshilfe verpflichtet, soweit d...

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