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Keine Gesellschaftsteuerpflicht für Großmutterzuschüsse
ONCE AGAIN: NO CAPITAL TRANSFER TAX LIABILITY FOR INDIRECT CAPITAL CONTRIBUTIONS
Recently Helmut Moritz dealt with an application for a preliminary decision of the Administrative Court of the European Court of Justice. Now Michael Kotschnigg takes a new stance on this
decision and on the article of Moritz. In his contribution he also deals with the situation in practice of avoiding capital transfer tax liability by having the contribution made by the 'grandparent' company and not by the parent company.
I. Einleitung Der VwGH hat dem mehrere (insg. vier) Fragen zur Gesellschaftsteuer („GesSt") vorgelegt. Mit diesem Vorlagebeschluss hat sich jüngst auch Moritz beschäftigt und daraus die Befürchtung abgeleitet, dass die Finanzverwaltung nunmehr davon ausgehen könnte, auch Leistungen eines mittelbaren Gesellschafters der GesSt zu unterwerfen.
Für eine solche Vorgangsweise bietet das Ausgangsverfahren keinerlei Anhaltspunkte. So hat dort die Frage, ob Großmutterzuschüsse der GesSt unterliegen, als solche keine Rolle gespielt. Sie wurde auch im Vorlagebeschluss nicht thematisiert. Im Gegenteil, der VwGH hat (auf S 13 Mitte) unter Hinweis auf seine bisherige Judikatur klargestellt, dass „mittelbare Gesellschafter" k...