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SWI 2, Februar 2000, Seite 91

EuGH: Besteuerung der Umwandlung von thesaurierten Gewinnen in Kapital

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-350/98 Henkel Hellas ABEE hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine Steuer, die auf die Umwandlung von thesaurierten Gewinnen in Kapital einer Kapitalgesellschaft erhoben wird, mit den Bestimmungen der RL betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Kapitalansammlungs-RL) vereinbar ist. Dieser Frage lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Aufgrund der Entscheidung der Hauptversammlung der Aktionäre vom nahm die Henkel Hellas ABEE eine Umwandlung von bereits auf ihren Namen versteuerten und nicht ausgeschütteten Gewinnen der Geschäftsjahre 1972, 1973 und 1981 bis 1989 in einer Gesamthöhe von 215.066.276 GRD in Kapital vor. Das griechische Steuerrecht sieht zwar vor, dass die Erhöhung des Kapitals durch S. 92Umwandlung von Gewinnen, Rücklagen oder Rückstellungen von der Gesellschaftsteuer befreit ist, jedoch erhebt Griechenland aufgrund eines anderen Gesetzes auf die Umwandlung von thesaurierten Gewinnen in Kapital eine Steuer von 3%. Diese Steuer kann weder auf die Körperschaftsteuer, die im Jahr der Gewinnerzielung gezahlt wurde, angerechnet werden, noch kann sie deren Rückerstattung bewirken.

Die Henkel Hellas ABEE war d...

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