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Deutsche Muttergesellschaft als bonitätssteigernder ARGE-Partner
Tritt eine deutsche Muttergesellschaft mit einigen Prozenten österreichischen Bau-
ARGEn bei, an denen sich in erster Linie ihre österreichische Tochtergesellschaft beteiligt, und besteht ihre Funktion lediglich in der Bereitstellung des Namens und guten Rufes sowie in der Haftungsübernahme in Höhe ihrer Beteiligung, so wird nach Auffassung des BM für Finanzen wohl vom Vorliegen einer inländischen Baubetriebstätte der deutschen Muttergesellschaft auszugehen sein. Diese Auffassung gründet sich vor allem auf Z 81 des 1999 veröffentlichten OECD-Berichtes „The Application of the S. 59OECD Model Tax Convention to Partnerships"; nach der dort dargestellten Auffassung der OECD-Staaten ist auf der Ebene der Personengesellschaft und nicht auf der Ebene der Gesellschafter zu entscheiden, ob für die Gesellschafter eine Baubetriebstätte besteht oder nicht. Wenn auch in dem OECD-Bericht diese Ansicht nur für Zwecke der Berechnung der betriebstättenbegründenden 12-Monats-Frist behandelt wird, spricht doch einiges dafür, dass diese Sichtweise auch im vorliegenden Fall von Bedeutung ist.
Wird solcherart das Vorliegen einer inländischen Baubetriebstätte für die deutsche Muttergesellschaft bejaht, dann st...