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Luxemburgischer Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH
Ein in Luxemburg ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH mit Handelsumsätzen vorwiegend in Deutschland und Luxemburg erzielt nach inländischem Recht keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus sonstiger selbständiger Arbeit. Das Besteuerungsrecht an seinen Geschäftsführerbezügen richtet sich daher nach der Zuteilungsregel für selbständige Arbeit (Art. 12 DBA-Luxemburg).
Ist es tatsächlich so, dass der Gesellschaftergeschäftsführer seine Tätigkeit von Luxemburg und Deutschland aus wahrnimmt und ihm hiefür keine „feste Einrichtung" (z. B. Büroraum) in Österreich zur Verfügung steht, dann sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen (siehe auch das VwGH-Erk. v. , 91/13/0144 betr. einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer ohne inländische feste Einrichtung). Die Ansässigkeit in Luxemburg müsste allerdings auf dem Vordruck ZS-L1 nachgewiesen werden. (EAS 1575 v. )