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Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen bei vierjähriger Wohnsitzverlegung in die Schweiz
Verlegt eine Ziviltechnikerin ab für voraussichtlich vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab nachfolgen werden, dann ist nicht auszuschließen, dass diese Gegebenheiten als Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die Schweiz ab gewertet werden. Entscheidend ist aber die korrespondierende Beurteilung zwischen den schweizerischen und österreichischen Behörden.
Wird daher in solchen Fällen von Parteienseite eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die Schweiz behauptet, dann wird dieser Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden können, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der eidgenössischen Steuerverwaltung beigebracht und unter Anschluss einer Kopie der vorliegenden EAS-Auskunft dem zuständigen österreichischen Finanzamt übermittelt wird (Vordruck ZS-CH2; zu beziehen bei der Drucksortenverwaltung der FLD Wien); in dieser Ansässigkeitsbescheinigung müsste aber unter den gegebenen Umständen ausd...