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SWI 2, Februar 2000, Seite 51

Niederländische Holding-Muttergesellschaft mit irischer operativ tätiger Betriebstätte

§ 94 a EStG will sicherstellen, dass die Wirkungen der „Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der „Mutter-Tochterrichlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für abfließende Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben, schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen.

Fließen daher Gewinnausschüttungen einer österreichischen Produktionsgesellschaft an eine niederländische Briefkasten-Holdinggesellschaft, dann kann eine Steuerentlastung in Österreich nur im finanzamtlich kontrollierten Rückerstattungsverfahren herbeigeführt werden. Der Umstand, dass eine solche Holdinggesellschaft in Irland über eine operativ tätige Betriebstätte verfügt, vermag für sich allein noch keine ausreichende Gewähr gegen einen steuerumgehenden Gewinntransfer in das Drittausland zu bieten. Es erscheint daher nicht sachgerecht und daher auch nicht rechtsrichtig, in einem derartigen Fall in den Mitarbeitern der irischen Betriebstätte „eigene Arbeitskräfte" der Holdinggesellschaft (im Sinn ...

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