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SWI 1, Jänner 2000, Seite 37

Gesellschaftsteuerpflicht für Großmutterzuschüsse?

CAPITAL TRANSFER TAX ON INDIRECT CAPITAL CONTRIBUTIONS?

Helmut Moritz

In September 1999 the Austrian Administrative Court submitted a preliminary ruling request to the European Court of Justice. In its decision the Austrian Court stated that indirect capital contributions might be subject to capital transfer tax. Helmut Moritz analyses the decision and takes a critical stance.

I. Einleitung
Der Gesellschaftsteuer unterliegt grundsätzlich die Zufuhr von Eigenkapital an inländische Kapitalgesellschaften. Dabei war es bislang unbestritten, dass von der Steuer lediglich direkte Leistungen eines Gesellschafters erfasst werden. Daraus folgt, dass sog. Großmutterzuschüsse bzw. Leistungen, die von einem Nichtgesellschafter erbracht werden, nicht besteuert werden.

Der VwGH hat jedoch mit Beschluss vom dem EuGH im wesentlichen die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob auch Leistungen von Nichtgesellschaftern als „Einlagen jeder Art" i. S. d. Art. 4 Abs. 1 lit. c der GeSt-RL anzusehen sind. Der VwGH knüpft seine Zweifel an die Tatsache, dass es im Zuge der Leistung durch einen Nichtgesellschafter zu weiteren Vereinbarungen gekommen ist, die eine Verbindung zwischen der indirekten Einlage und einer gleichzeitig durchgeführten Kapitalerhöhung wahrscheinlich er...

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