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Herabsetzung der Vorschüsse parallel zur Auszahlung der Lehrlingsentschädigung
iFamZ 2017/152
Die Grundsätze der Entscheidung 10 Ob 23/14a zum Zeitpunkt der Einstellung von Unterhaltsvorschüssen (§ 20 UVG) wegen Antritts eines Lehrverhältnisses am Monatsersten und erst am Letzten des Monats erfolgender erstmaliger Auszahlung der Lehrlingsentschädigung sind sinngemäß auch auf den Zeitpunkt der Herabsetzung von Unterhaltsvorschüssen zu übertragen.