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Deutsche Chor-GmbH mit Gastauftritten in Österreich
Tritt ein deutscher Chor, der von einer deutschen GmbH betrieben wird, in Österreich auf, unterliegen die hiefür an die GmbH gezahlten Vergütungen in Österreich keiner Einkommensbesteuerung. Die im „Orchestererlass" (AÖFV Nr. 112/1995, Abs. 4 Z 2) diesbezüglich für Orchester getroffenen Aussagen gelten auch für deutsche Chöre. (EAS 1555 v. )