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Ermittlung der steuerpflichtigen US-Arbeitnehmereinkünfte
Nehmen in Österreich ansässige Personen eine Auslandsbeschäftigung bei US-Arbeitgebern an und bildet in solchen Fällen – vor allem wegen der zeitlich begrenzten Auslandstätigkeit oder weil die Ehegattin im Inland verbleibt – der österreichische Wohnsitz weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann ist Österreich weiterhin „Ansässigkeitsstaat" im Sinn des DBA Ö-USA.
Da zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im DBA Ö-USA das Anrechnungsverfahren angewendet wird, unterliegen in solchen Fällen die US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung. Die US-Einkünfte müssen hiebei nach österreichischem Recht ermittelt werden. Daher gelten die in den Lohnsteuerrichtlinien 1999 für die Fälle einer doppelten Haushaltsführung entwickelten Grundsätze auch in den Fällen einer Auslandsbeschäftigung in den USA. Verbleibt daher bei einer auf maximal 5 Jahre befristeten Auslandsbeschäftigung der Familienwohnsitz im Sinn von Rz. 343 LSt-RL 1999 im Inland, dann ist einerseits inländische Ansässigkeit im Sinn des DBA Ö-USA gegeben und es sind andererseits die Mehrkosten der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlasst, wenn die in Österreich verbleibende Ehegattin Erwerbseinkünfte von über 30.000 ...