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DBA-Berechtigung von Betriebsstätten
Der EuGH hat in der Rs. Saint Gobain unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß sich Betriebsstätten von beschränkt Steuerpflichtigen im Betriebsstättenstaat auch auf von diesem Staat abgeschlossene DBA berufen können (vgl. dazu ausführlich Jann/Toifl, SWI 11/1999). Kemmeren (WFR 1999, 6361) weist darüber hinaus darauf hin, daß dieses Urteil des EuGH den Vertretern der Ansicht, daß die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote und Grundfreiheiten des EG-Vertrages zum Abschluß eines multilateralen DBA der EU zwingen, neue Nahrung geben wird. Bis es soweit ist, wird man sich jedoch im jeweiligen Einzelfall auf die Rs. Saint Gobain berufen müssen.