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PV-Info 1, Jänner 2018, Seite 8

Besonderheiten bei Rückstellungen für Urlaube, Überstunden und Zeitguthaben

Thomas Kiesenhofer

Rechtzeitig zum Beginn der Hochsaison für die Berechnung von Personalrückstellungen soll dieser Beitrag die häufigsten Zweifelsfragen im Zusammenhang mit kurzfristigen Personalrückstellungen aufzeigen.

Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Gutstunden haben die Gemeinsamkeit, dass sie Ansprüche betreffen, die der Dienstnehmer in der laufenden Periode erwirtschaftet hat, die aber erst in den Folgeperioden in Anspruch genommen werden können – entweder durch Auszahlung oder Konsumation eines Zeitguthabens. Für diese noch nicht erfüllten Ansprüche hat der Dienstgeber in Höhe der zu erwartenden Kosten durch die Inanspruchnahme Vorsorge zu treffen.

S. 9Die Bemessungsgrundlage

Mit der Urlaubsrückstellung sorgt der Dienstgeber für einen betraglich bestimmten Zeitraum vor, in dem der Dienstnehmer bei voller Fortzahlung seiner Bezüge keine Arbeitsleistung erbringen muss. Die Rückstellung hat sich daher danach zu bemessen, wie hoch die Bezüge für diesen Zeitraum sind. Da der Dienstnehmer während des Urlaubs nicht nur sein laufendes Gehalt bzw seinen laufenden Lohn erhält, sondern auch Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen und eine Fortzahlung sonstiger variabler Entgeltbestandteile hat, ist als...

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