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Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf Drittstaaten
In einem Verfahren vor dem niederländischen Hoge Raad ging es u. a. um die Frage, ob sich eine nach liechtensteinischem Recht errichtete Gesellschaft mit Ort der Geschäftsleitung in Belgien auf die Mutter-Tochter-Richtlinie berufen kann, um eine Entlastung von der Quellensteuer auf Dividendenzahlungen von einer niederländischen Gesellschaft zu erlangen. Der Hoge Raad verneinte dies in seinem Urteil vom , Nr. 34.547 insbesondere mit dem Argument, daß es sich bei einer liechtensteinischen Gesellschaft um keine in der Mutter-Tochter-Richtlinie genannte qualifizierende Rechtsform handelt. In einer Anmerkung zu diesem Urteil in den Vak Studie Nieuws Nr. 38 vom , 2 wird diese Auffassung aber zu Recht in Frage gestellt.