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EuGH: Mehrwertsteuerbefreiung für den Erwerb und die Einfuhr von Waffen EU-widrig
In seinem Urteil vom Rs. C-414/97 Kommission/Spanien hatte der EuGH zu entscheiden, ob eine Mehrwertsteuerbefreiung für den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Waffen, Munition und ausschließlich für den militärischen Gebrauch bestimmtem Gerät gegen die Bestimmungen der 6. MWSt-RL verstößt. Diesem Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH lag eine Klage der Kommission gegen das Königreich Spanien zugrunde. Spanien hatte mit Gesetz Nr. 6/87 vom über die Haushaltszuweisung für Investitionen und Unterhaltung der Streitkräfte die Einfuhr von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten nach Spanien einschließlich der Lieferung von Waffen, Munition und ausschließlich für den militärischen Gebrauch bestimmtem Gerät rückwirkend zum von der Mehrwertsteuer befreit. Aufgrund dieses Gesetzes erhebt die spanische Regierung auf bestimmte Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen keine Mehrwertsteuer, obwohl nach Ansicht der Kommission weder in den Art. 14 und 28 c der 6. MWSt-RL noch in der Beitrittsakte eine solche Befreiung vorgesehen ist. Da die Kommission darin einen Verstoß gegen Art. 2 Z 2 der 6. MWSt-RL erblickte, leitete sie ein Vertragsverletzungsverfa...