zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 11, November 1999, Seite 469

VwGH verneint Anrechnungsvortrag

AUSTRIAN SUPREME ADMINISTRATIVE COURT REJECTS TAX CREDIT CARRY FORWARD

Josef Schuch

Recently the Austrian Supreme Administrative Court rejected a tax credit carry forward de lege lata. Josef Schuch analyzes this decision and points out the weakness of the Court's arguments. In contrast to the Court decision scholarly legal writing has presented arguments in favour of a tax credit carry forward that are based on an autonomous interpretation of tax treaty law.

I. Der Sachverhalt

Im Verfahren 99/14/0012-5 lag dem VwGH folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor: Zwei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige GmbHs bezogen in einem Wirtschaftsjahr Lizenzeinkünfte aus Japan. Das Gesamteinkommen beider GmbHs im betreffenden Veranlagungszeitraum war negativ. Die in Japan von den Lizenzgebühren einbehaltene Quellensteuer konnte daher in diesem Veranlagungszeitraum nicht angerechnet werden. Durch Umgründung wurden beide GmbHs rückwirkend für diesen Veranlagungszeitraum mit einer in Österreich ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtigen AG verschmolzen. Die AG als Gesamtrechtsnachfolger begehrte in einem späteren Veranlagungszeitraum die Anrechnung der im früheren Veranlagungszeitraum entrichteten japanischen Quellensteuer auf ihre Körperschaftsteuerschuld. Die Behörde leistete...

Daten werden geladen...