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SWI 10, Oktober 1999, Seite 458

EuGH: Anwendung von Mehrwertsteuerbefreiungen auch für von natürlichen Personen betriebene "Einrichtungen"

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Mit Urteil vom Rs. C-216/97 Gregg hat der EuGH seine bisherige Auslegung aufgegeben, daß Umsatzsteuerbefreiungen, soweit bei diesen ausdrücklich von Umsätzen einer „Einrichtung" die Rede ist, juristischen Personen vorbehalten wären. Die Auslegungsfragen des britischen VAT and Duties Tribunal Belfast stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen den Eheleuten Gregg und den Commissioners of Customs & Excise. Die Eheleute Gregg, die in einer „Partnership" nach nordirischem Recht zusammengeschlossen sind, betreiben in Nordirland ein Pflegeheim. Als Partner einer „Partnership" streben die Eheleute Gregg systematisch Gewinnerzielung an. Nach nordirischem Recht hat eine „Partnership" keine Rechtspersönlichkeit. Die Eheleute Gregg, die ihr Unternehmen vergrößern möchten, beantragten ihre Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtige. Die Commissioners lehnten jedoch ihre Eintragung in die Mehrwertsteuerregister mit der Begründung ab, die von ihnen in der „Partnership" ausgeübte Tätigkeit sei steuerfrei. Die Eheleute Gregg fochten diese Entscheidung an, wobei sie unter Berufung auf das Bulthuis-Griffioen (Slg. 1995, I-2341) geltend machen, die in Art. ...

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