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Das erste Vorabentscheidungsersuchen des VwGH an den EuGH zur Gesellschaftsteuer
THE FIRST REQUEST FOR A PRELIMINARY RULING OF THE EUROPEAN COURT OF JUSTICE ON CAPITAL TRANSFER TAX MADE BY THE ADMINISTRATIVE COURT
The Austrian Administrative Court is one of the courts of the European Union member states that very frequently makes requests for preliminary rulings to the ECJ. Now for the first time, requests for draft decisions on capital transfer tax have been submitted. Michael Kotschnigg describes this current request. He pays special attention to the effect of possible specific replies of the ECJ.
I. Sachverhalt des Ausgangsverfahrens
Das erste Vorabentscheidungsersuchen des VwGH an den EuGH zur Gesellschaftsteuer (i. d. F. kurz: „GesSt") liegt nun vor (, 98/16/0324). Der VwGH hat dem EuGH insgesamt vier Fragen vorgelegt, von denen die beiden bedeutsamsten die Zurechnung von Leistungen eines Nichtgesellschafters im Zuge eines Ersterwerb von Anteilen betreffen (§ 2 Z 1 KVG). Dabei geht es – wie gesagt – um die Zurechnung von Leistungen, nicht um die Frage, ob auch indirekte Gesellschafter (z. B. die Großmuttergesellschaft) Gesellschafter im EU-rechtlichen Sinn sind. Insoweit hat der VwGH keine Bedenken angemeldet.
1. Die beschwerdeführende Gesellschaft (i. d. F. kurz: „Bf") hat im Vorjahr ihr Grundkapital um 167 Mio. S erhöht. Die dabei ausgegebenen neuen (jungen) Aktien wurden zur Gänze von der (in Fran...