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Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit an Wiener universitärem Zentrum
Wirken ausländische Wissenschaftler entgeltlich an Forschungsprojekten eines inländischen Universitätszentrums (ohne Eigenschaft eines Betriebes gewerblicher Art) mit, wobei schwerpunktmäßig ihre Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann unterliegen die hiefür von dem Zentrum gezahlten Vergütungen nicht der inländischen Abzugsbesteuerung, da diese wissenschaftliche Zusammenarbeit tatbestandsmäßig nicht von § 99 EStG erfaßt wird.
Wohl wird die Arbeit der Wissenschaftler von dem inländischen Zentrum und damit im Inland verwertet, sodaß gemäß § 98 EStG von einer inländischen (im Veranlagungsweg wahrzunehmenden) Steuerpflicht der Wissenschaftler ausgegangen werden muß, doch stehen einer solchen steuerlichen Erfassung die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen entgegen, die dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens vergleichbare Bestimmungen enthalten.
In umsatzsteuerlicher Hinsicht liegen nichtsteuerbare Umsätze der ausländischen Wissenschaftler in Österreich vor, wenn deren Tätigkeit zum wesentli...