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Engagement einer US-Künstlergruppe
Wird von einem österreichischen Veranstalter eine US-Künstlergruppe engagiert, die in der Form einer Mitunternehmerschaft konstitutiert ist, dann kann auf der Grundlage von Artikel 17 des DBA-USA und der Ziffer 2 des Erlasses vom , AÖFV Nr. 111/1999, eine Freistellung von der österreichischen Abzugsbesteuerung herbeigeführt werden. Aus dem Erlaß ergibt sich, daß bloße Kopien der US-Reisepässe (selbst bei Festhalten der US-Sozialversicherungsnummer) sowie der Umstand, daß die Gruppe angibt, nur eine einmalige Europa-Tournee zu planen, nicht ausreichend sind.
Es ist heute weltweit anerkannte Praxis, daß eine Steuerentlastung auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens die Beibringung einer finanzbehördlich ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung voraussetzt. Auch die US-Steuerverwaltung ist daher mittlerweile dazu übergegangen, solche Ansässigkeitsbescheinigungen zu erteilen. Nach den hier vorliegenden Informationen werden solche Bescheinigungen auf „Form 6166" durch das Philadelphia Service Center des US-Internal Revenue Service ausgestellt.
Außerdem kann nicht darauf verzichtet werden, daß jeder in den USA ansässige Künstler unterschriftlich bestätigt, daß er die Voraussetzungen für...