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Liechtensteinische Handelsgesellschaft mit österreichischer Tochtergesellschaft
Werden von ausländischen Investoren internationale Handelsaktivitäten in der Weise organisiert, daß diese Investoren in Liechtenstein eine Kapitalgesellschaft gründen, die ihrerseits in Österreich eine Tochtergesellschaft (die A-GmbH) zwecks kommissionsweisem Einkauf der Handelsware auf den Weltmärkten errichtet, dann setzt die Beurteilung, in welcher Weise die aus diesen internationalen Geschäften erzielten Gewinne auf die involvierten Staaten aufzuteilen sind, eine eingehende „Funktionsanalyse" voraus.
In Fällen der vorliegenden Art (Fälle, in denen internationale Geschäfte nur von Steuerausländern getätigt werden) wird sich die Aufgabe der österreichischen Finanzverwaltung in erster Linie darauf zu konzentrieren haben sicherzustellen, daß die auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübten Funktionen der A-GmbH im Verrechnungspreisweg ausreichend abgegolten werden. Die Gewinnaufteilung zwischen Liechtenstein und den involvierten Drittstaaten könnte hiefür nur dann eine – mittelbare – Bedeutung S. 420gewinnen, wenn Grund zu der Sorge besteht, daß der A-GmbH zustehende Gewinnteile nach Liechtenstein abgesaugt werden.
Wird zwischen der liechtensteinischen Muttergesellschaft und der A-GmbH ein...