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Inländische Bankkonten ausländischer Basisgesellschaften
Übertragen inländische Abgabepflichtige Vermögen auf eine von ihnen in einer Steueroase gegründete und dort steuerfreie Kapitalgesellschaft (Basisgesellschaft) und legt diese Basisgesellschaft ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Bankkonten (Wertpapierkonten) an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Kapitalgesellschaft gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens – und in einem solchen Fall auch des daraus abreifenden Ertrages – die inländischen Abgabepflichtigen sein. Denn sie begeben sich in solchen Fällen regelmäßig nicht der Verfügungsmacht weder über das Vermögen noch über den daraus erzielten Ertrag. Ist der Zinsenertrag aber aus steuerlicher Sicht nicht der ausländischen Kapitalgesellschaft, sondern ihren inländischen Gesellschaftern zuzurechnen, dann fällt die Zahlung dieses Zinsenertrages nicht unter § 98 Z 5 EStG und es besteht daher keine gesetzliche Rechtfertigung für die Unterlassung des Steuerabzuges.
Gemäß § 138 BAO sind nicht nur Abgabepflichtige, sondern auch Haftungspflichtige zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde ...