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PV-Info 1, Jänner 2018, Seite 2

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Verzugszinsen 2018 für rückständige SV-Beiträge

Gemäß § 59 Abs 1 ASVG berechnet sich der Hundertsatz für die Verzugszinsen jeweils für ein Kalenderjahr aus dem Basiszinssatz zuzüglich vierProzentpunkten. Dabei ist für ein Kalenderjahr jeweils der Basiszinssatzam 31. 10. des vorangehenden Kalenderjahres gültig.

Der Basiszinssatz hat im Oktober 2017 minus 0,62 % betragen. Für rückständige Beiträge werden 2018 somit Verzugszinsen in der Höhe von 3,38 % in Rechnung gestellt (NÖDIS, Nr 14/Dezember 2017).

Zeitlicher Anwendungsbereich des SV-ZG

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG; siehe ausführlich Artner, PV-Info 8/2017, Seite 2 ff) ist mit in Kraft getreten. Zur Wahrung einer einheitlichen Vorgangsweise empfiehlt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV), die Bestimmungen zur Anrechnung von bereits geleisteten Beiträgen gemäß § 41 Abs 3 GSVG und § 40 Abs 3 BSVG im Fall einer Umwandlung des Vertragsverhältnisses auch für Beitragszeiträume vor dem anzuwenden (Information des HVSV vom ).

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