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Stock-options als alternatives Entlohnungsinstrument?
Tischendorf u. a. (International Tax Review, May 1999, 41 ff.) stellen die Besteuerung von Stock-options in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Belgien dar. Obwohl in Deutschland ebenso wie in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückkauf eigener Aktien möglich ist, hat jedoch die Praxis gezeigt, daß sich solche Programme am besten durch eine bedingte Kapitalerhöhung verwirklichen lassen. Tischendorf u. a. beschreiben einen genauen Ablaufplan, welche Schritte in welcher Reihenfolge von welchen Organen der Gesellschaft vorgenommen werden müssen. Aufgrund der insoweit vergleichbaren Rechtslage in Österreich kann dieser Ablaufplan mit kleinen Anpassungen auch für Österreich übernommen werden. Zudem erwähnen sie, daß die Niederlande seit dem Jahr 1998 eine spezielle Veräußerungsgewinnbesteuerung eingeführt haben, wenn die Option innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab ihrer Einräumung ausgeübt wird.