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EuGH: Abgabe von Werbegeschenken unterliegt als Eigenverbrauch der Mehrwertsteuer
Das Urteil vom Rs. C-48/97 Kuwait Petroleum betraf Fragen, die sich in einem Rechtsstreit zwischen der Kuwait Petroleum (GB) Ltd (Kuwait Petroleum) und den Commissioners of Customs & Excise, der im Vereinigten Königreich für die Erhebung der Mehrwertsteuer zuständigen Stelle, stellten. Es ging dabei darum, ob die Abgabe bestimmter Erzeugnisse, die Kuwait Petroleum im Rahmen von Werbeaktionen zwischen 1991 und 1996 angeboten hatte, der Mehrwertsteuer unterliegt. Dem Verfahren lag der folgende Sachverhalt zugrunde:
Der von Kuwait Petroleum unter der Marke „Q8" vertriebene Treibstoff wird an den Endverbraucher entweder unmittelbar von Kuwait Petroleum in ungefähr 110 ihr gehörenden und von ihr selbst oder für ihre Rechnung verwalteten Tankstellen oder aber von ungefähr 500 unabhängigen Wiederverkäufern verkauft, die von der Klägerin Q8-Treibstoff im Großhandel erwerben. Von 1991 bis 1996 betrieb Kuwait Petroleum eine Verkaufsförderungsaktion, an der sich die ihr gehörenden Tankstellen sowie ungefähr 160 unabhängige Wiederverkäufer beteiligten. Im Rahmen dieser Aktion wurde den Kunden ein Gutschein „Q8 Sail" für jede vollständige Menge von 12 Litern gekauftem Treibstoff angeboten. Der ...