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Steuerentlastungsmethode bei den österreichischen Abzugssteuern
(BMF) – Ergibt sich aus einem österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung, von Steuerausländern bezogene Inlandseinkünfte von der Abzugsbesteuerung zu entlasten und kann das Vorliegen dieser Entlastungsvoraussetzungen einwandfrei nachgewiesen werden, dann können die DBAs solange unmittelbar angewendet und es kann demzufolge solange von der Abzugsbesteuerung freigestellt werden, als nicht durch Verordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet wird.
Artikel 27 des DBA-USA (neu), der ausführt, daß die Vertragstaaten „nicht gehindert sind", ihre im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Abzugssteuersysteme anzuwenden, wird in diesem Zusammenhang lediglich als Klarstellung und nicht als normatives Gebot zur Anwendung des Steuerrückerstattungsverfahrens verstanden (EAS 1352, EAS 1358).
Wird daher der Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens zur Dienstableistung in die USA entsandt und verliert Österreich aufgrund des DBA-USA hiedurch das gesamte Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen (weil der Dienstnehmer in den USA im Sinn des Abkommens ansässig wird und auf österreichischem Staatsgebiet keine beruflichen Tätigkeiten für sei...