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Methodenwechsel und Mißbrauchsvorbehalte nach dem DBA-EntwurfÖsterreich-Deutschland
METHOD CHANGING AND ANTI-ABUSE PROVISIONS ACCORDING TO SECTION 28 OF THE NEW TAX TREATY BETWEEN AUSTRIA AND GERMANY
Section 28 of the new Tax Treaty between Austria and Germany contains a regulation of its own designed to combat treaty misuse. The content of this regulation is, however, highly controversial. Wolfgang Gassner describes the individual regulations. His comments on the necessity of a regulation of this type are of a very critical nature.
Der DBA-Entwurf Österreich-Deutschland enthält Regelungen, die der DBA-Anwendung Grenzen ziehen. Für Österreich sind sie neu. Sie werfen zahlreiche Fragen auf, mit deren Lösung sich der Beitrag auseinandersetzt.
I. Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen
Der DBA-Entwurf setzt in Art. 28 der Anwendung des DBA Grenzen. In Fällen, in denen es aufgrund von Zuordnungs- oder Zurechnungskonflikten zu einer Doppelfreistellung oder einer zu niedrigen Besteuerung im Quellenstaat kommt und sich dieser Konflikt nicht in einem Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren regeln läßt, soll die Befreiungswirkung des DBA im Ansässigkeitsstaat nicht zur Geltung kommen, sondern durch Anrechnung ersetzt werden (Abs. 1). Weiters soll der Ansässigkeitsstaat berechtigt werden, die in seinem inländischen Recht vorgesehenen Vorschriften zur Abwehr von Steuerumgehungen anzuwende...