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EuGH: Einverleibung einer Hypothek in fremder Währung
In seinem Urteil vom Rs. C-222/97 Trummer, Mayer hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Einverleibung einer Hypothek im Grundbuch nach dem Gemeinschaftsrecht auch in ausländischer Währung zulässig sein muß. Mit Vertrag vom verkaufte der in Deutschland wohnende Peter Mayer einen in St. Stefan im Rosenthal, Österreich, gelegenen Liegenschaftsanteil an den in Österreich wohnhaften Manfred Trummer, wobei der Kaufpreis in DM angegeben war. Gleichzeitig stundete er diesem den Kaufpreis bis zum ohne Verzinsung und Wertsicherung, doch wurde die pfandrechtliche Sicherung der Kaufpreisforderung vereinbart. Am wurde beim Bezirksgericht Feldbach ein Grundbuchsgesuch auf Einverleibung des Vorgangs im Grundbuch von St. Stefan im Rosenthal eingebracht. Das Gesuch wurde in bezug auf das Miteigentum bewilligt, hinsichtlich des Pfandrechts jedoch abgewiesen. Diese Entscheidung wurde am durch das in zweiter Instanz angerufene Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz bestätigt. Beide Instanzen vertraten die Ansicht, daß der Einverleibung einer Hypothek für eine effektive Fremdwährungsforderung § 3 Abs. 1 der VO über wertbeständige Rechte vom i. d. F. von § 4 SchillingG entgegenste...