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Österreichische Tochter-GmbH & Co KG einer deutschen Mutter-GmbH & Co KG
Gründet eine deutsche GmbH & Co KG (an der ausschließlich in Deutschland ansässige Personen beteiligt sind) in Österreich eine „Tochter-GmbH & Co KG" (eine Gesellschaft, bei der die deutsche KG sowohl einziger Gesellschafter der inländischen Komplementär-GmbH als auch deren einziger Kommanditist ist) und entfaltet diese Tochter-GmbH & Co KG in einer inländischen Betriebstätte eine operative Tätigkeit (Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Personalkrediten, Vermögensberatung), S. 188sind die in diesen inländischen Betriebstätten erzielten Gewinne gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erfassung in Österreich erfolgt hinsichtlich des auf die GmbH entfallenden Gewinnanteiles im Rahmen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der inländischen GmbH. Hinsichtlich des auf die Kommanditbeteiligung entfallenden Gewinnanteiles ist grundsätzlich auf die in Deutschland ansässigen Gesellschafter der deutschen Mutter-GmbH & Co KG hindurchzugreifen, und es sind diese – falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht – nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine „mehrstöckige" Konstruktion mit ...