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Steuerliche Behandlung einer amerikanischen Limited Liability Company
Die Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden.
S. 187Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom , RFHE 27 S. 73, sowie des BFH vom , BStBl. II S. 695, und vom , BStBl. II S. 972) entwickelten Auffassung festgehalten, daß es in erster Linie darauf ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen läßt. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Daher wurde in EAS 0303 eine ungarische KG als Personengesellschaft eingestuft, obwohl Ungarn diese Personengesellschaft als Körperschaft besteuert.
In EAS 504 wurde zum Ausdruck gebracht, daß sich auch die USA bei der steuerlichen Behandlung von Gesellschaftsformen im Grunde – wie Deutschland und Österreich – von den gesellschaftlichen Strukturen leiten lassen. Von amerikanischer Seite wurde eine LLC grundsätzlich als „pass through company", sonach als eine Rechtsform eingestuft, die im Grunde eine B...