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Abkommensberechtigung ausländischer Personengesellschaften
In der Literaturrundschau in SWI 12/1998, 543 wurde auf einen Beitrag von Wassermeyer in IStR 1998, 489 ff. hingewiesen, in dem Wassermeyer die Auffassung vertreten hat, daß für die Frage der Abkommensberechtigung von ausländischen Personengesellschaften nicht auf den Sitzstaat der Personengesellschaft, sondern auf das innerstaatliche deutsche Recht abzustellen sei. K. Vogel (IStR 1999, 5 ff.) hält dieser Auffassung entgegen, daß sich nicht allein nach dem Abkommensrecht, sondern auch nach dem innerstaatlichen deutschen Recht die Rechtsfähigkeit ausländischer Personengesellschaften nach dem Recht des Sitzstaates der Personengesellschaft bestimme. Wassermeyer (IStR 1999, 8 f.) überzeugen jedoch die Argumente von K. Vogel nicht. Er gibt insbesondere zu bedenken, daß dem Internationalen Privatrecht, auf das sich K. Vogel bezieht, für Zwecke des DBA-Rechts keine Bedeutung zukomme.