Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues Holdingregime in Dänemark
Dänemark hat mit Beginn des Jahres 1999 neue Vorschriften für Holdinggesellschaften eingeführt (vgl. Shelton, European Taxation 1999, 33 ff.). Nach diesen neuen Vorschriften wird bei Dividendenzahlungen keine Quellensteuer mehr erhoben, wenn der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist und zu mehr als 25% an einer dänischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Dies gilt sowohl für Zahlungen an in Dänemark ansässige als auch für nicht-ansässige Kapitalgesellschaften. Dividendenzahlungen an die dänische Holdinggesellschaft unterliegen der Beteiligungsertragsbefreiung, wenn eine Beteiligung von mindestens 25% gegeben ist. Dies gilt bei Dividenden von ausländischen Gesellschaften, die zu nicht mehr als 33% Passiveinkünfte beziehen, auch dann, wenn diese in ihrem Ansässigkeitsstaat nicht besteuert werden. Veräußerungen von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften bleiben wie bisher unbesteuert, wenn eine Mindestbeteiligung von 25% und eine Mindestbehaltefrist von 3 Jahren erfüllt sind. Im Vergleich zu Österreich oder den Niederlanden erhebt Dänemark generell keine Gesellschaftsteuer.