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Ausstatterverträge inländischer Konzertveranstalter
(BMF) – Schließt ein inländischer Konzertveranstalter mit einem deutschen Unternehmer (Ausstatter) einen Vertrag, in dem sich dieser verpflichtet, für eine Konzertveranstaltung in Österreich eine Reihe von Leistungen zu erbringen (Bereitstellung von Licht, Ton, Technik usw. inklusive Personal für dieses Equipment, jedoch ohne Künstler und Musiker), so steht Artikel 4 DBA-Deutschland einer inländischen Einkommensbesteuerung der hiefür nach Deutschland zu zahlenden Vergütung entgegen. Bei Vorliegen einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher der Steuerabzug seitens des österreichischen Konzertveranstalters unterbleiben. (EAS 1391 v. )